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Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität (wie ein Verkehrsverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge) zu treffen, kann nur dann Zwangshaft gegen sie verhängt werden, wenn es dafür im nationalen Recht eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage gibt und wenn die Zwangsmaßnahme verhältnismäßig ist. Es ist Sache des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. 

Die Landesregierung hat insgesamt 17 Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren beim Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Das fünfte Entfesselungspaket wurde auf Basis der Energieversorgungsstrategie der Landesregierung konzipiert, die bis 2030 vorsieht, die installierte Leistung von Windkraft (auf 10,5 Gigawatt) und Photovoltaik (auf 11,5 Gigawatt) zu verdoppeln. Bis 2050 soll die Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik (PV), Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.

Lesen Sie den Artikel über das Interview des WDR mit Dr. Michael Oerder, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen Anwaltverein.

Oder hören Sie den Beitrag in der Audio-Mediathek des WDR.

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