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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

In diesen Tagen sind die Bauaufsichtsämter trotz aller Anstrengungen häufig nicht in der Lage, Anträge zügig zu bearbeiten. Die Situation in den Rathäusern ist durch Krisenstäbe und Notbesetzungen in den Ämtern gekennzeichnet. Ist ein Bauvorhaben nahezu fertiggestellt und kann dieses bereits sicher in Betrieb genommen werden, bedarf es formal der Gestattung einer vorzeitigen Inbetriebnahme (z.B. § 84 Abs. 8 S. 3 BauO NRW). Liegen sämtliche Bescheinigungen von Sachverständigen zur ordnungsgemäßen Bauausführung wie z.B. des Brandschutzsachverständigen vor, ist sichergestellt, dass wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei der Innutzungnahme keine Bedenken bestehen.

Die Corona-Krise trifft die gesamte Gesellschaft schwer. Auch die Bauverträge bleiben von dieser Krise nicht verschont. Unter verschiedenen Gesichtspunkten stellen sich dabei unseren Mandanten in den letzten Tagen immer wieder Fragen zur Abwicklung von Bauverträgen einerseits aber auch zur Frage, was für die Vertragsgestaltung zu berücksichtigen ist.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise wirken sich auf verschiedene Weise auf Öffentlichkeitsbeteiligungen aus. Dies gilt für Bebauungsplanverfahren, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Planfeststellungsverfahren o.ä. Zum einen werden Beteiligungen durch eine Einschränkung des Zugangs zu den Unterlagen betroffen, zum anderen stellt sich die Frage, wie Öffentlichkeitsbeteiligungen in naher Zukunft durchgeführt werden können. Die Auswirkungen sollen kurz anhand des Bebauungsplanverfahrens dargestellt werden.

Die Corona-Pandemie hat zu bedeutenden Einschränkungen des Einzelhandels geführt. Bund und Länder haben sich am 16. März 2020 auf Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen der weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich verständigt. Während der Lebensmittelhandel auch an Sonn- und Feiertagen öffnen können soll, muss der Einzelhandel mit Waren des langfristigen Bedarfs bis zum 19.04.2020 schließen. Dies ist inzwischen durch die örtlichen Gesundheitsbehörden angeordnet worden.

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