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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die Auswirkungen des Corona-Virus auf das tägliche Leben sind überall greifbar, auch das Vergaberecht muss sich auf die unvorhergesehenen Umstände einstellen. V.a. müssen versorgungsrelevante Beschaffungen und Dienstleistungen zur Eindämmung der Pandemie gesichert werden.

Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen bleibt im Übrigen unberührt 

Die für das Gesundheitsrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts München hat mit zwei Beschlüssen vom 24. März 2020 zugunsten zweier Einzelpersonen die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen vom 20. März 2020 aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt (M 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255).

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschlüssen vom 21. März 2020 und 23. März 2020 zwei Eilanträge von Betreibern einer Lottoannahmestelle und eines Pralinenfachgeschäfts abgelehnt, mit denen diese sich gegen die Schließung ihrer Betriebe gewendet hatten (Az.: 7 L 230/20 und 7 L 233/20).

Rechtmäßigkeit behördlicher Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Corona
Virus bestätigt

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich in einem Eilverfahren mit der Rechtmäßigkeit
einer ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügung der Stadt Rösrath befasst und mit
sehr deutlichen Worten das Rechtsschutzbegehren eines Spielhallenbetreibers
zurückgewiesen (VG Köln, Beschluss vom 20.03.2020 - 7 L 532/20 -).

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