Expertise through specialisation

For over 60 years, the Lenz and Johlen law firm has stood for the highest degree of expertise in the entire area of public law as well as civil law associated with real estate.

With our team of experienced lawyers specialising in administrative law and building and architectural law, we are now one of the largest law firms in Germany in these sectors.

We can advise and represent you comprehensively throughout Germany in all areas of public law and property-related civil law. Our core areas of legal expertise lie in the construction and property sectors, in infrastructure and logistics, the environment and business, and in citizens and public administration.

 

award WiWo 2022 de next generation 2024 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2015 umweltrecht

Competencies

  • Klima und Energie
  • State liability
  • Environment and business
  • Building and real estate
  • Infrastructure and logistics
  • Public administration
  • Health and care
  • Awarding of public contracts

Das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Funktionsämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit beschluss vom 10.05.2016 (Az. BVerwG 2 VR 2.15) entschieden.

Die antragstellende Beamtin bewarb sich um einen höherwertigen Dienstposten (eine Referatsleitung) beim Bundesnachrichtendienst. Nachdem die Auswahlentscheidung zu Ihren Gunsten ergangen war, teilte der Dienstherr ihr mit, dass die Entscheidung auf den Widerspruch eines Mitbewerbers aufgehoben und das Auswahlverfahren habe abgebrochen werden müssen, weil für den Mitbewerber keine hinreichend aktuelle dienstliche Beurteilung mehr vorgelegen habe. Ebendiesem Mitbewerber hatte die Behördenleitung zwischenzeitlich die Aufgaben des streitgegenständlichen Dienstpostens kommissarisch übertragen.

Das für Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat der Bundesrepublik Deutschland im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren fortzusetzen, und dazu im Wesentlichen ausgeführt:

Der Abbruch eines Auswahlverfahrens um einen Beförderungsdienstposten mit der Begründung, die dienstliche Beurteilung eines Mitbewerbers sei nicht mehr aktuell, erfolgt ohne sachlichen Grund, wenn die dienstliche Beurteilung - wie hier - nicht länger zurückliegt als der Regelbeurteilungszeitraum und es auch keinen Grund für eine Anlassbeurteilung gibt. Die Notwendigkeit einer neuen aktuellen dienstlichen Beurteilung und damit ein sachlicher Abbruchgrund folgen nicht aus dem Umstand, dass der Dienstherr die Aufgaben des streitbefangenen Beförderungsdienstpostens einem Mitbewerber übertragen hat. Ein dadurch ggf. erlangter Bewährungsvorsprung dieses Mitbewerbers muss vielmehr - im Gegenteil - zur Vermeidung einer unzulässigen Bevorzugung dieses Bewerbers im Auswahlverfahren „ausgeblendet“ werden, d.h. unberücksichtigt bleiben.

Das Ausblenden eines etwaigen Bewährungsvorsprungs bei rechtswidriger Dienstposteninhaberschaft wird ermöglicht durch eine „fiktive Fortschreibung“ der dienstlichen Beurteilung (für den Bereich der Bundesbeamten gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung - BLV). Die „fiktive“ Komponente erfordert in dieser Kon­stellation nur, dass die aus der Aufgabenwahrnehmung des höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten (z.B. die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben) in der dienstlichen Beurteilung unberücksichtigt bleiben. Das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung ermöglicht so die Vergabe von Funktionsämtern während des Laufs von beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren um die Vergabe des Statusamts und vermeidet damit das in dieser Fallkonstellation offenkundig werdende Problem der Stellenblockade. Die Vergabe des Funktionsamtes selbst unterliegt dabei nicht den Vorgaben der Bestenauswahl, solange eine Vorwirkung auf die nachfolgende Statusamtsvergabe vermieden wird.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 51/2016 des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.06.2016

Ansprechpartner:

Dr. Klaus SchmiemannDr. Klaus Schmiemann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-84
E-Mail:  k.schmiemann[at]lenz-johlen.de

 

Kristina DörnenburgKristina Knauber
Rechtsanwältin

Telefon: 0221-973002-84
E-Mail: k.knauber[at]lenz-johlen.de

 

Gerrit KruppGerrit Krupp
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-84
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

 

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

How to get there

For further instructions please click [here].

Arriving Lenz and Johlen:
Visitor parking is available in the firm´s parking garage.

Back to top

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.