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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Gesundheit und Pflege
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Einzelhandel
  • Bau und Immobilien
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staat und Verwaltung
  • Staatshaftung

vhw-Webinar mit Dr. Michael Oerder am 11.04.2024

Vorhabenbezogene Bebauungspläne erfreuen sich in der Praxis weiterhin einer zunehmenden Beliebtheit. Gleichzeitig bestätigen zahlreiche Gerichtsentscheidungen auch der letzten beiden Jahre die nach wie vor bestehende hohe Fehleranfälligkeit dieses Planungsinstrumentes. Dabei lassen sich diese Fehler vermeiden, wenn man sich über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten oder konkretisierten Anforderungen an einen rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Klaren ist. Dies hat dann in manchen Fällen zur Folge, dass statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt wird.

Bauleitplanung in Kooperation zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ist heute ohne städtebauliche Verträge nicht mehr vorstellbar. Insbesondere in den Ballungszentren haben viele der dort ansässigen Gemeinden Baulandmodelle entwickelt, in denen sich der Vorhabenträger zur Übernahme der Planungskosten, der Infrastrukturfolgekosten und der Schaffung von geförderten Wohnungsbau verpflichtet. Zur Zulässigkeit und zu den Grenzen derartiger vertraglicher Vereinbarungen hat die Rechtsprechung auch in den letzten beiden Jahren wichtige Entscheidungen getroffen. Für die Gemeinden gewinnt angesichts der aktuell stark ansteigenden Baukosten und der sukzessiven Anhebung der Kreditzinsen allerdings zunehmend auch die Frage nach den Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit des Vorhabenträgers an Bedeutung. Es verdichten sich Hinweise, dass Vorhaben, für die Planungsrecht erfolgreich entwickelt worden ist, nicht oder jedenfalls nicht zeitnah umgesetzt werden, da sich die Projekte zumindest derzeit kaum noch rechnen lassen.

Das Webinar erläutert sowohl den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB als auch die städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB. Die Strukturen und rechtlichen Erfordernisse werden anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Der Dozent berichtet über aktuelle Rechtsprechung und gibt Ihnen Lösungsempfehlungen für den Umgang mit schwierigen Fragestellungen.

Als Teilnehmer(in) können Sie gerne Fragestellungen aus Ihrer eigenen Praxis einbringen - komplexere Fallschilderungen bitte bis 14 Tage vor der Veranstaltung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen AnwaltVerein

Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
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