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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich EEWärmeG beschossen, das umfangreiche Verpflichtungen für Bauvorhaben enthält und am 1.1.2009 in Kraft tritt.

Im Rahmen ihrer Arbeiten zu einer thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Änderung der EU-Abfall-rahmenrichtlinie vorgelegt.

Mit seinem Urteil vom 24.02.2006 (1 A 3122/04) hat das Ober-verwaltungsgericht NRW festgestellt, dass Zeiten nach § 66 Abs. 9 BeamtVG bei der Berechnung der Dienstzeiten eines Bürgermeisters im Sinne des § 195 Abs. 4 Satz 3 LBG NRW generell außer Ansatz zu lassen sind.

Die abfallrechtliche Überwachung erfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Der größte Teil der anfallenden Abfälle wird nicht dort entsorgt, wo die Abfälle anfallen, sondern muss zum Teil über große Entfernung in geeignete Abfallentsorgungsanlagen verbracht werden.

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