header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Mit Allgemeinverfügung vom 23.06.2023, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 28.06.2023, untersagt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt „jegliche Entnahme von Wasser aus Fließgewässern (Bächen) auf dem Gebiet der Stadt Köln, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen...“. Das Verbot soll vorerst bis zum 31. Oktober 2023 gelten, wobei sich die Stadt – je nach Wetterlage – eine Verlängerung der Geltungsdauer ausdrücklich vorbehält.

In Anbetracht der Formulierung „jegliche Entnahme“ stellt sich die Frage, wie weitreichend das Verbot tatsächlich ist und ob die Vorschrift den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot genügt.

Wir freuen uns sehr, dass die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wie in den vergangenen Jahren auch 2023 wieder mehrfach ausgezeichnet worden ist.  In der Liste „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2023“ wurden Dr. Michael Oerder, Dr. Thomas Lüttgau Dr. Inga Schwertner und Dr. Christian Giesecke als Deutschlands beste Anwälte im Umweltrecht ausgezeichnet, Dr. Markus Johlen im Immobilienwirtschaftsrecht und Dr. Christian Giesecke zusätzlich in der Kategorie Öffentliches Wirtschaftsrecht. 

Wir danken für die Empfehlungen!

Das Oberverwaltungsgericht hat mit am 14.06.2023 verkündeten Urteilen (Az.: 4 A 2078/22 (I. Instanz: VG Düsseldorf 3 K 7947/21); 4 D 125/22.NE) entschieden, dass die Auflösung des Düsseldorfer Großmarkts zum Ablauf des 31.12.2024 rechtmäßig ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.06.2023 entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 unwirksam ist.

Back to top