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vhw-Webinar mit Dr. Gerrit Krupp am 01.12.2023

 Auf keiner Ebene des politischen Systems in Deutschland bieten sich den Einwohnerinnen und Einwohnern mehr direkte Mitwirkungsrechte als in den Kommunen. So hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen und Beschwerden an den Rat seiner Kommune zu wenden. Weitergehende Initiativrechte sind der Einwohnerantrag und mit den Rechtsinstituten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben Bürgerinnen und Bürger sogar die Möglichkeit, direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen.

Das Webinar gibt einen Überblick, welche kommunalen Beteiligungsrechte es gibt und zeigt die jeweiligen Anforderungen für ihre Zulässigkeit nach Gesetz und Rechtsprechung auf, die teilweise nicht unerheblich sind. Insbesondere anhand von Fallbeispielen und Praxistipps erfahren Mitarbeitende in Kommunalverwaltungen, wie sie sachgerecht mit wahrgenommenen Beteiligungsrechten umgehen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Gerrit Krupp

Dr. Gerrit Krupp
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

 

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