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vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling am 03./04.09.2024

Die Veranstaltung richtet sich an (Neu-)Einsteiger, Quereinsteiger und andere, die bisher nur wenig mit denkmalrechtlichen Fragen befasst waren. Es gibt Ihnen einen Überblick über die Systematik und die inneren Zusammenhänge des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen, erläutert die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe und Grundbegriffe des Gesetzes anhand von Beispielen und der maßgeblichen Rechtsprechung des OVG NRW, erörtert ausführlich die problematischen Fälle, insbesondere bei Erhaltungsmaßnahmen und Erlaubnisverfahren. Das Webinar vermittelt hierbei auch die Neuerungen, die sich durch die Novellierung des Gesetzes im Jahre 2022 ergeben haben.
Die Denkmalschutzgesetze der anderen 15 Bundesländer sind nicht Gegenstand der Veranstaltung; allerdings sind diese in ihren Inhalten und in ihrer Struktur teilweise vergleichbar aufgebaut. Bei der Interessenabwägung im Erlaubnisverfahren gibt es zudem einen einheitlichen bundes- und verfassungsrechtlichen Maßstab, nämlich das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, den das BVerfG und BVerwG in ihren Entscheidungen näher konkretisiert haben und der in allen Bundesländern bei denkmalrechtlichen Entscheidungen zu beachten ist.
Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Webinar einreichen (bitte bis 14 Tage vor der Veranstaltung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Nennung der Webinarnummer).

Ihr Dozent:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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