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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 (Az.: 4 A 1.13) auf eine Klage der Stadt Krefeld den Planfeststellungbeschluss für den Neubau der 380-kV- Höchstspannungsfreileitung zwischen Punkt Fellerhöfe und Punkt St. Tönis vom 07.11.2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

In der Zeit vom 07.11.2013 bis zum 06.12.2013 findet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mudersbach-Eiserfeld statt.

Zu den Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 30.08.2011

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