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Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NW) beschlossen; Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NW) beschlossen; das Gesetz ist am 21.06.2008 in Kraft getreten. Das ISGG NW greift die in § 171 f BauGB vorgesehenen Möglichkeit auf, nach Maßgabe des Landesrechts Gebiete für private Initiativen zur Stadtentwicklung festzulegen (sog. Business Improvement Districts – BIDs).In diesen durch Satzung festgelegten Gebieten werden in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt, die der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren oder Gewerbezentren dienen. In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen, die der Verbesserung des unmittelbaren geschäftlichen Umfelds dienen und neben Standortmarketing, Grundstücksmanagement, Infrastrukturabstimmung und sozialen Angeboten auch die Gestaltung, Reinigung, Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Raums umfassen können. Nach dem ISGG NW kann hierzu eine privatrechtlich organisierte Immobilien- und Standortgemeinschaft (etwa die Grundstückseigentümer und Einzelhändler einer Einkaufsstraße) bei der jeweiligen Gemeinde den Erlass einer Satzung beantragen, in der die geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung geregelt werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen soll die Gemeinde von den betroffenen Grundeigentümern eine Abgabe erheben, deren Aufkommen sie der Immobilien- und Standortgemeinschaft zur Verfügung stellt. Das Gesetz ermöglicht also eine auf privater Initiative beruhende Kooperation mit der öffentlichen Hand und schafft damit ein neues PPP-Modell. Die in den USA seit Jahren mit Erfolg praktizierten und bereits in anderen deutschen Bundesländern zugelassenen Business Improvement Districts eröffnen nun auch in Nordrhein-Westfalen neue Chancen für die Stadtentwicklung.
Dr. Felix Pauli

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