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    Beratung, Prozessvertretung und Mediation.

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  • Prof. Dr. Heribert Johlen

Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Staatshaftung
  • Einzelhandel
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Klima und Energie
  • Gesundheit und Pflege
  • Staat und Verwaltung

Veranstaltungen

Individuell nach Ihren Wünschen

header seminar

Unsere hoch spezialisierten Fachanwälte geben ihr Wissen und ihre langjährige Praxiserfahrung gerne an Sie als
Bau- oder Einzelhandelsunternehmen, Projektentwickler, Kommune oder Architekt auch in Seminaren weiter.

Themenbeispiele:

  • Grundzüge des Bauplanungsrechts für Politik und Verwaltung
  • Bauordnungsrecht für Einsteiger
  • Ablauf des Bebauungsplanverfahrens
  • Aktuelles Vergaberecht
  • Basics Verwaltungsverfahrensrecht
  • Konfliktmanagement durch Mediation – Ohne Stress mit Mitarbeitern und „Gegnern“ kommunizieren

 


Sind Sie an einer individuellen Schulung Ihrer Mitarbeiter – in Ihren Räumlichkeiten oder bei uns – interessiert? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Ansprechpartner: 

rainer schmitz gr Rechtsanwalt Rainer Schmitz

Tel. 0221- 97 30 02-28
oder per E-Mail:
r.schmitz[at]lenz-johlen.de

 

Rückmeldung/Anfrage für Seminare

 

Bitte beachten Sie unsere aktualisierte Datenschutzerklärung gem. der DSGVO: [hier]

Das Verfahren zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen und insbesondere das sachgerechte, die gemeindlichen Interessen wahrende Führen eines Erschließungsbeitragsprozesses erfordern eine gute Kenntnis nicht nur des materiellen Beitragsrechts, sondern auch des Verfahrensrechtes und des Prozessrechtes einschließlich des anwaltlichen Gebühren- und Gerichtskostenrechtes.

Die Rechtsprechung gibt der Gemeinde die Möglichkeit, Fehler der Heranziehung zu erkennen und sie zu heilen. Die sich aus einer solchen Heilung ergebenden prozessualen Folgen müssen erkannt und sachgerecht behandelt werden. Bei der Entscheidung, ob ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich geschlossen werden soll, sind neben den Chancen in der Sache selbst auch die Kostenfolgen abzuwägen, was Gerundkenntnisse des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts voraussetzt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Heribert Johlen als erfahrener Praktiker

  • gibt Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung eines Erschließungsbeitragsprozesses,
  • zeigt typische materielle Mängel der Heranziehung und die Möglichkeit ihrer Heilung auf und
  • hilft, Fehler bei der Abwicklung eines abgeschlossenen Verfahrens zu vermeiden.

Nähere Hinweise sowie den Programmablauf des Seminars am 14.12.2011 finden Sie hier.

 

Ansprechpartner: 

schmitz

Rainer Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
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Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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