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vhw-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 22.09.2015 in Dortmund

Das planerische Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB ist das Kernelement der Ausübung planerischer Gestaltungsfreiheit. Obwohl es zum Alltag des Planers gehört, bereitet seine Anwendung in der Praxis immer wieder Probleme. Die richtige Behandlung des Abwägungsgebotes ist wohl der häufigste Streitpunkt schon im Planungsverfahren und auch bei nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Das Seminar soll die durch den Gesetzgeber präzisierten Strukturen des Abwägungsgebotes und deren konkrete Umsetzung in der Planungspraxis anhand aktueller Beispielsfälle verdeutlichen.

Ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25

E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 und 

Dr. Christian Giesecke

Dr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17

E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

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