Neues Urteil im öffentlichen Recht: Umweltverbände haben auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis in der Normenkontrolle, wenn der angefochtene Bebauungsplan bereits umgesetzt ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 4 CN 8.21) vom 24. Januar 2023. In dem Fall hatte eine Umweltvereinigung den Bebauungsplan einer Gemeinde angefochten, obwohl dieser bereits durch eine Baugenehmigung umgesetzt war.


Lesen Sie dazu den Artikel von Dr. Gerrit Krupp zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Januar 2023, Az. 4 CN 8.12 in der Immobilien Zeitung 32/2023 vom 10. August 2023.

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