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Der Verfassungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hält das teilweise Verbot des Schmähgedichts über Recep Tayip Erdoğan in der Satire-Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016 für verfassungswidrig.

Der Moderator kann sich mit seiner Verfassungsbeschwerde zu Recht auf die Kunstfreiheit berufen. Ausschlaggebend für das Zurücktreten der Persönlichkeitsrechte des türkischen Ministerpräsidenten ist im Ergebnis, dass das Schmähgedicht in eine Moderation eingebettet gewesen ist und anlassbezogen seinen konkreten Umgang mit der Meinungsfreiheit kritisiert hat.

Lesen Sie dazu die von Dr. Inga Schwertner als Berichterstatterin verfasste Stellungnahme. Dr. Inga Schwertner ist  Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Mitglied des Ausschusses Verfassungsrecht im Deutschen AnwaltVerein.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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