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Initiative des Bundesrats für gesetzliche Neuregelung
Lesen Sie dazu unseren Newsletter Mietrecht aktuell!

Das Thema Schriftform ist im gewerblichen Mietvertragsrecht allgegenwärtig. Mietverträge, die nicht der Schriftform entsprechen, sind zwar wirksam, stehen aber unter dem Damoklesschwert der vorzeitigen Kündbarkeit, auch wenn sie feste Laufzeiten enthalten. Die Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform sind in allen Einzelheiten kaum übersehbar.

Eine Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Ende des Jahres 2019 eine gesetzliche Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht in Gang gesetzt,die auch für laufende Mietverträge Geltung haben soll.

In unserem Newsletter Mietrecht Aktuell erfahren Sie, welche Neuregelungen vorgesehen sind. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten für Mietrecht gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Dr. Philipp Libert

Dr. Philipp Libert
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-39
E-Mail: p.libert[at]lenz-johlen.de

  

Thomas Elsner

Thomas Elsner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: t.elsner[at]lenz-johlen.de

 

Eva Strauss

Eva Strauss
Rechtsanwältin
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: e.strauss[at]lenz-johlen.de

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