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Für die anwaltliche Tätigkeit im öffentlichen Baurecht haben sich im Jahre 2007 gleich mehrere praxisrelevante Gesetzesänderungen ergeben. Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist das BauGB durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für so genannte Bebauungspläne der Innenentwicklung ergänzt worden.
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