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250 Änderungsanträge im Bundestag Nach dem Aus des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett im März 2009 4 Gesetzesentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechtes beschlossen. Es handelt sich hierbei um das Rechtsbereinigungsgesetz sowie um Novellierungen des Wasserrechts des Naturschutzrechts und des Strahlenschutzrechtes. Die Entwürfe lagen dem Bundesrat im ersten Durchgang am 15.05.2009 vor. Es wurden rund 250 Änderungsanträge gestellt. Damit steht (wiederum) in Frage, ob es zu einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode kommt. Ist dies nicht der Fall, droht eine Zersplitterung des Umweltrechts in den Bereichen Wasser- und Naturschutzrecht. Denn als Ergebnis der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer (ohne die Neuregelungen) ab Januar 2010 von den derzeit bestehenden Rahmenvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes abweichen. Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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