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Aussetzung der Ratsbeschlüsse gestützt auf Gutachten von Lenz & Johlen Mit Bescheid vom 19.01.2009 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier die Aussetzung der Stadtratsbeschlüsse vom 03.09.2008 durch den Oberbürgermeister der Stadt Mainz bestätigt. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden GmbH und dem Rat der Stadt Mainz über die Errichtung eines Kohlekraftwerkes.
Nachdem der Rat der Stadt Mainz aufgrund dieser Differenzen beschlossen hatte, einen Bebauungsplan für das geplante Gebiet des Kraftwerkes aufzustellen und die zukünftige Planung durch eine Veränderungssperre zu sichern, verständigten sich der Rat und der Oberbürgermeister, die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse überprüfen zu lassen. Ein von der Kanzlei Lenz&Johlen erstelltes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Planung um eine unzulässige Verhinderungsplanung handelt, die zudem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verletzt. Auf Grundlage dieser Einschätzung setzte der Oberbürgermeister den Vollzug der Beschlüsse des Rates aus.
Teile des Rates ließen die Entscheidung des Oberbürgermeisters sowie das Gutachten überprüfen. Nach heftiger Kritik der Gegengutachter beschloss der Rat, bei seiner Entscheidung zu verbleiben, so dass anschließend die Aufsichtsbehörde (ADD) über die Angelegenheit entscheiden musste.
Diese kam nunmehr zu dem Ergebnis, dass die durch das Gutachten von Lenz&Johlen gestützte Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters korrekt war. Die gefassten Beschlüsse führten zu einer Verhinderungsplanung und zu einer erheblichen Belastung des Haushaltes der Stadt Mainz.
Zwischenzeitlich hat der Rat der Stadt Mainz beschlossen, gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

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