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Online-Veranstaltung des Institutes für Städtebau und Wohnungswesen Berlin mit Mats Hagemann

 Wie üblich thematisiert die Tagung zunächst die aktuellen Vorhaben und Strategien der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene. Was wurde seitens der Regierung auf den Weg gebracht, welche weiteren rechtlichen Neuerungen befinden sich in der Vorbereitung und schließlich wie wird neues Bundesrecht auf die Landesebene heruntergebrochen?
Daran anknüpfend werden die wesentlichen Entscheidungen des OVG Münster aus dem zurückliegenden Jahr vorgestellt und diskutiert.

Anschließend stehen wesentliche, die Planungspraxis betreffende Neuerungen im Fokus. Die neue Landesbauordnung NRW 2024 wird vorgestellt, aktuelle Verfahrensanforderungen in Folge der BauGB-Digitalisierungsnovelle werden beleuchtet und die kommunale Wärmeplanung wird in Folge des sogenannten „Wärmeplanungsgesetzes“ thematisiert.

Einen wesentlichen Stellenwert misst die Tagung schließlich den aktuellen Neuerungen bei der Planung und Genehmigung von Anlagen für erneuerbare Energien bei.
Abgerundet wird die Tagung schließlich durch thematische Einzelvorträge zur befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau nach 246e BauGB (Entwurf), zu den „Heilungsvorschriften“ nach Unanwendbarkeit des § 13b BauGB und zu Überlegungen eines „neuen“ vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Zum Thema Aktuelles zu erneuerbaren Energien wird am Donnerstag, 25.04.2024, 10.45 Uhr, Mats Hagemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwalt, Lenz und Johlen Rechtsanwälte, Köln, referieren.

Die Tagung richtet sich an alle mit dem Städtebaurecht und der Bauleitplanung sowie einschlägiger Rechtsgebiete beschäftigten Planer:innen in Behörden und Büros, Rechtsanwält:innen sowie an sonstige an dieser Thematik interessierte Personen.

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