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vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen und Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich in Bergisch Gladbach am 05.12.2023

Das Abstandsflächenrecht in NRW wurde geändert und ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Die Regelungen des § 6 BauO wurden der Musterbauordnung angepasst und enthalten wesentliche Änderungen, insbesondere entfallen zukünftig die leidigen Themen "16 m" Schmalseite und Abstände von Dachaufbauten in der geschlossenen Bauweise. Die Referenten werden auf die Änderungen der neuen Landesbauordnung eingehen.
Fragen des Abstandsflächenrechts sind nach wie vor von erheblich praktischer Bedeutung. Werden Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich hierbei zugleich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beurteilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der Behörde besondere Sorgfalt geboten.
Das Abstandsflächenrecht gehört zudem zu den für den Anwender kompliziertesten Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Auch die Rechtsprechung, die bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist, ist ständig im Wandel.
Das Seminar vermittelt Ihnen die Systematik des Abstandsflächenrechts einschließlich der unerlässlichen planungsrechtlichen Bezüge und veranschaulicht die gesetzlichen Regelungen durch zahlreiche praktische Anwendungsfälle.
Anfang Juli 2021 ist eine weitere Änderung des § 6 BauO NRW erfolgt, die u.a. die in den Abstandsflächen zulässige Bebauung betrifft und auch die Möglichkeit der Erteilung einer Abweichung von den Vorgaben des Abstandsflächenrechts nicht mehr von einer grundstücksbezogenen Atypik abhängig macht."

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

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