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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 07.12.2023 (BVerwG 4 CN 4.22) entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortalternativenprüfung für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft ist und die angenommenen Mängel unmittelbar auf die bauleitplanerische Abwägung durchschlagen.

Das Klageverfahren betraf ein Einfamilienwohnhaus im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereichssatzung). Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.11.2023 verpflichtet, die hierzu nach dem Denkmalschutzgesetz NRW erforderliche Erlaubnis zu erteilen.

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 30.11.2023 die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt (Az.: OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 u. OVG 11 A 1/23). In allen Klageverfahren wurde die Revision durch die Bundesregierung zugelassen.

Der Deutsche Bundestag hat am 17.11.2023 im Zuge der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes auch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Unter anderem wird ein neuer § 215a BauGB eingeführt - eine Art "Reparaturvorschrift" -, mit der bezüglich der älteren Regelung des § 13b BauGB Rechtsklarheit geschaffen wird.

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