Expertise through specialisation

For over 60 years, the Lenz and Johlen law firm has stood for the highest degree of expertise in the entire area of public law as well as civil law associated with real estate.

With our team of experienced lawyers specialising in administrative law and building and architectural law, we are now one of the largest law firms in Germany in these sectors.

We can advise and represent you comprehensively throughout Germany in all areas of public law and property-related civil law. Our core areas of legal expertise lie in the construction and property sectors, in infrastructure and logistics, the environment and business, and in citizens and public administration.

 

award WiWo 2022 de next generation 2024 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2015 umweltrecht

Competencies

  • Awarding of public contracts
  • Environment and business
  • Public administration
  • State liability
  • Klima und Energie
  • Health and care
  • Infrastructure and logistics
  • Retail

Der Einzelhandelsmarkt und seine rechtlichen Rahmenbedingungen befinden sich in einer stetigen Fortentwicklung. Aus diesem Grund stand unsere Inhouse-Seminar am 28.02.2013 unter dem Motto „Update Einzelhandel“.

„Neue“ Vertriebsformen wie beispielsweise der „Drive-In-Markt“, „Abholstationen“ oder der Internethandel nehmen zu. Zum 31.12.2011 ist das Landesentwicklungsprogramm NRW und damit auch die landesplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels außer Kraft getreten. Derzeit liegt ein Entwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für einen neuen Teilplan zum Landesentwicklungsplan vor, der Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthält. Auch die Rechtsprechung zu Einzelhandelsvorhaben entwickelt sich ständig weiter.

Im Rahmen unseres Inhouse-Seminars informierten unsere Fachanwälte über die aktuellsten rechtliche Entwicklungen und neue praxisrelevante Fragestellungen zum Einzelhandel. Mit den teilnehmenden Investoren, Projektentwicklern, Architekten, Expansionsleitern großer Einzelhandelsunternehmen und Vertretern der Kommunen konnten in anschließenden Diskussionen Erfahrungen ausgetauscht werden.

Zu Beginn des Seminars informierte Dr. Rainer Voß über die derzeitigen einzelhandelsbezogenen Entwicklungen in der nordrhein-westfälischen Landesplanung. Anhand aktueller Beispiele berichtete er von den bisherigen praktischen Erfahrungen mit dem vorliegenden LEP-Entwurf NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel.

Die Entwicklungen der Einzelhandelssteuerung durch die Bauleitplanung betrachtete Dr. Thomas Lüttgau. Hierbei gab er wichtige Hinweise bezüglich der Festsetzung von Sondergebieten und ging auf die aktuelle Rechtsprechung zur Lärmemissionskontingentierung in Sondergebieten und die problematische Nachbarschaft von Einzelhandelsbetrieben und Störfallbetrieben nach der Richtlinie 96/82/EG (sog. Seveso-II-Richtlinie) ein. In dem folgenden Vortrag griff Dr. Markus Johlen speziell noch einmal das Thema der Interkommunalen Abstimmung in der Bauleitplanung und möglicher Nachbarklagen auf. Hierbei ging er insbesondere auf die Konstellationen ein, in denen nach der Rechtsprechung die Regelung des § 2 Abs. 2 BauGB ihre Rechtswirkung auch außerhalb der Bauleitplanung entfaltet, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des Abstimmungsgebots einen Zulassungsanspruch verschafft hat und eine Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgeht.

Dr. Christian Giesecke betrachtete die besonderen Formen des Einzelhandels. Hierbei stellte er neue Vertriebsformate wie den „Drive-In-Markt“, „Abholstationen“ dar und erläuterte die Schwierigkeiten, diese Formate mit den vorhandenen Instrumentarien der Einzelhandelssteuerung zu erfassen.

Zum Thema der Bestandssicherung für großflächigen Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche erörterte unser Kollege Dr. Michael Oerder Probleme, die sich für die Eigentümer bestehender Einzelhandelsimmobilien ergeben können. Nicht immer existieren auch für alle baulichen Anlagen und Nutzungen Baugenehmigungen. In diesen Fällen ist eine nachträgliche Legalisierung erforderlich. Möglicherweise muss auch ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden. Rechtsanwalt Dr. Oerder zeigte auch das Problem des Verstoßes bestehender Einzelhandelsimmobilien gegen aktuelles Landesplanungsrecht auf.

Abschließend rundete Thomas Elsner die Veranstaltung mit seinem Vortrag zu dem zivilrechtlichen „Windhundrennen“ zweier Grundstückseigentümer bei Vorliegen einer Vereinigungsbaulast ab. Rechtsanwalt Thomas Elsner stellte Lösungsmöglichkeiten für den zivilrechtlichen Konflikt dar, der entsteht, wenn ein Grundstücksnachbar aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinigungsbaulast beispielsweise seinen Stellplatznachweis für ein Erweiterungsvorhaben über die „Platzreserven“ auf dem bauordnungsrechtlich vereinigten Nachbargrundstück erbringt und damit in das Eigentum des dortigen Grundstücksnachbarn eingreift.

Insgesamt ist durch die Veranstaltung ein interessanter Erfahrungsaustausch unserer Einzelhandelsexperten mit den Teilnehmern gelungen. Die Fachvorträge unserer Referenten finden Sie [hier].

Béla Gehrken

Rechtsanwalt

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Arriving Lenz and Johlen:
Visitor parking is available in the firm´s parking garage.

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