Stadtentwicklung: Praxisgerecht und zielgenau! DAV will Feinschliff bei integrierter Stadtentwicklung

Stadtent-wicklung: Praxisgerecht und zielgenau! DAV will Feinschliff bei integrierter Stadtent-wicklung

Das Bundes­bau­mi­nis­terium will mit einem Gesetz­entwurf die integrierte Stadtent­wicklung stärken. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) begrüßt in einer Stellungnahme das Vorhaben und sieht viele richtige Ansätze, vermisst an einigen Stellen aber noch notwendige Ergänzungen.

„Das Baupla­nungsrecht muss modernisiert und neu strukturiert werden“, erklärt Rechts­anwalt Dr. Thomas Lüttgau, Vorsit­zender des Ausschusses Verwal­tungsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Das könne durch die Änderungs­vorhaben des Ministeriums nun geschehen. „In manchen Punkten ist der Entwurf aber noch nicht praxis­gerecht“, erklärt der Rechts­anwalt. Einzelne Normen seien zum Beispiel nicht empirisch belegbar. „Frei gegriffene Quoten und Limits, zum Beispiel für die Länge des Umwelt­be­richts in der Begründung zum Bauleitplan, haben keine fachliche Grundlage.“ Wenn diese fehle, müsse die Norm zumindest um Ausnah­me­re­ge­lungen ergänzt werden. Begrüßenswert ist die Schaffung von Rechts­grundlagen für Kontin­gen­tie­rungen von Immissionen und Verkaufs­flächen, die in der jetzt vorlie­genden Form aber noch zahlreiche Fragen offenlassen.

In der Anwendungs­praxis eher hemmend dürfte sich die an sich wünschenswerte Erleich­terung der Befrei­ungs­mög­lich­keiten vom Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus in der jetzigen Fassung erweisen. Dies gilt auch für mögliche klimatische Anforde­rungen an Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, soweit diese für Genehmi­gungs­be­hörden nicht verbindlich z.B. in Satzungen vorgeben werden, was der Entwurf bisher nur fakultativ vorsieht. „Im gesamten Entwurf finden sich noch Stellen, an denen Änderungs­bedarf besteht“, fasst der Anwalt zusammen. Nichts­des­totrotz sei bereits ein wichtiger Schritt gelungen: „In den derzeitigen Stand flossen bereits viele Experten­mei­nungen und –gespräche mit ein. Daraus resultiert ein insgesamt durchaus praxisnaher Gesetz­entwurf.“

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