Die demografische Entwicklung führt zu einem stetig wachsenden Bedarf an seniorengerechten Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohnformen für das Senior Living. Auch in Köln besteht bereits heute ein Mangel an seniorengerechten Wohnformen.
Mit aktuellem Ratsbeschluss vom 10.09.2025 setzt die Stadt Köln nun neue Akzente in der Stadtentwicklung: Die Integration und Priorisierung von Pflegeeinrichtungen wird künftig in städtebaulichen Verfahren und Konzeptvergaben deutlich verstärkt. Für Vorhabenträger, Investoren und Betreiber sozialer Infrastrukturen ergeben sich bedeutende Neuerungen:
Die Stadt Köln räumt der Schaffung von Pflegeeinrichtungen und Service-Wohnen künftig einen ähnlichen Stellenwert wie Kindertagesstätten ein. Bei der Vergabe von städtischen Grundstücken im Geschosswohnungsbau, die nicht für den Schulbau gedacht sind, werden nun auch Pflegeeinrichtungen explizit als privilegierte Nutzungen ergänzt und in Kombination mit Kitas gedacht. Dies bedeutet für Projektentwickler, dass entsprechende Nutzungskonzepte bei Bewerbungen um städtische Flächen einen Vorteil haben können.
Ab einem Gesamtvolumen von 500 Wohneinheiten wird die Planung und Umsetzung einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit mindestens 80 bis 120 Plätzen verpflichtend. Alternativ – sofern sich keine Betreiber finden – sind zumindest teilstationäre oder ambulante Pflegeangebote einzuplanen. Hervorzuheben ist, dass die Anforderungen auch für bereits laufende Verfahren gelten sollen.
Für Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten oder größeren Bauvorhaben nach § 34 BauGB (80 Wohneinheiten ist die Verwaltung beauftragt, eine freiwillige Kooperation zwischen Investoren und Betreibern herbeizuführen, um Pflegeangebote wie Wohngemeinschaften, ambulante Dienste oder Service-Wohnen zu ermöglichen.
Projektentwickler, Investoren und Betreiber von Pflegeeinrichtungen sollten ihre Projekte und Planungen in Köln künftig sorgfältig auf die neuen Vorgaben der Stadt überprüfen. Die Chancen für innovative, sozial nachhaltige Quartiersentwicklungen wachsen, ebenso die Anforderungen an die Berücksichtigung von Pflegebedarfen bereits in der Konzeptionsphase von Bauvorhaben. Sprechen Sie uns gerne an, um gemeinsam passgenaue Lösungen zu entwickeln und rechtssicher umzusetzen.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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