Sachverständigen-Anhörung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW am 15.11.2024
Sachverstän-digen-Anhörung zur Änderung des Landesplan-ungsgesetzes NRW im Wirtschafts-ausschuss des Landtags NRW am 15.11.2024
Im Rahmen der Sachverständigen-Anhörung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW hatte Lenz und Johlen erneut Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und den Abgeordneten des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung erläutern.
Hintergrund der Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW ist das am 28.09.2023 in Kraft getretene Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), das abweichende Landesregelungen verdrängt. Den Bundesländern steht allerdings die sog. Abweichungsgesetzgebungskompetenz zu, d.h. die Länder können von den neu in Kraft getretenen Regelungen des Bundes-ROG ihrerseits abweichende Regelungen treffen. Davon beabsichtigt der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW Gebrauch zu machen, u.a. um landesspezifische Anforderungen durch abweichendes Landesrecht zu wahren. Gegenstand der Änderungen sind aber auch verfahrensrechtliche Instrumente, die maßgeblichen Einfluss vor allem auf die Ansiedlung von Windenergieanlagen haben können.