Rückblick Netzwerkfrühstück - Die Kommune als Auftraggeberin
Rückblick Netzwerkfrühstück - Die Kommune als Auftraggeberin
Die Kommune als Auftraggeberin
Unter dem Titel „Die Kommune als Auftraggeberin“ haben wir am Freitag, 21.11.2025, zu einem Netzwerkfrühstück eingeladen. Zahlreiche Kommunen sind der Einladung in unsere Kanzleiräume in Köln gefolgt und konnten ein kompaktes und abwechslungsreiches Seminarprogramm zum Bau- und Architektenrecht sowie zum Vergaberecht erleben.
Unter der Moderation von Rechtsanwalt Thomas Elsner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, brachte unser zivilrechtliches Team die Teilnehmenden in vier Impulsvorträgen auf den neuesten Stand. Den Anfang macht Rechtsanwältin Christina Hamacher, die die wichtigsten Punkte der neuen Unterschwellenvergabe und Mustersatzung in NRW vorstellte – ein aktuelles Thema, da die Novelle bereits am 01.01.2026 in Kraft tritt. Unter der Überschrift „Nachtragsforderungen kritisch bewerten“ referierte Rechtsanwalt Falk Romberg ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes und gab wertvolle Praxishinweise. Wie die Kommune mit der Geltendmachung des Architektenurheberrechts bei der Sanierung und dem Umbau von Gebäuden rechtssicher umgehen kann, stellte Rechtsanwältin Anja Löwenberg anhand vieler anschaulicher Beispiele vor. Abschließend informierte Rechtsanwalt Thorsten Scheuren die Kommunen über drei interessante aktuelle Entscheidungen. Beim Networking wurden diese und andere Themen vertieft.
Danke an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das positive Feedback!