Rückblick auf die Frühjahrstagung 2025 der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW

Rückblick auf die Frühjahrs-tagung 2025 der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungs-recht NRW

Am 27. Juni 2025 fand die Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW unter dem Titel „Aktuelle Entwicklungen des Immissionsschutzrechts“ in der Karl Rahner Akademie in Köln statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Dr. Michael Oerder, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Köln), begrüßte knapp 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Anwaltschaft und Justiz und führte in die thematisch vielfältige Tagung ein.

Prof. Dr. Marc Röckinghausen, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, eröffnete die Vortragsreihe mit einem umfassenden Überblick über die Novellierung des BImSchG aus dem Jahr 2024 zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren. Diskutiert wurden unter anderem die Aufnahme des Schutzguts Klima in das BImSchG, die Einführung eines Projektmanagers zur Verfahrensbeschleunigung, Änderungen bei der Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung, sowie Neuregelungen zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, wobei auch kritische Stimmen zur praktischen Umsetzbarkeit und tatsächlichen Beschleunigungswirkung einzelner Maßnahmen zu Wort kamen.

Im zweiten Vortrag beleuchtete Rechtsanwältin Katharina Reiners, LL.M., GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (Köln), aktuelle Entwicklungen in der immissionsschutzrechtlichen Rechtsprechung. Von besonderer Bedeutung war das Urteil des BVerwG vom 23.01.2025 (7 C 4.24). In diesem wird der Einwirkungsbereich nach Nr. 2.2 TA Lärm präzise definiert, die Auslegung eines „erweiterten Einwirkungsbereichs“ durch das OVG NRW verworfen und Rechtssicherheit geschaffen. Das Prioritätsprinzip bei konkurrierenden Genehmigungsverfahren, insbesondere im Windenergiebereich, sowie die Bedeutung von § 13 KSG und § 2 EEG für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden erörtert. Zudem wurde die Einordnung des Brüsseler Platzes in Köln als nicht genehmigungsbedürftige Anlage gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG während seiner Nutzung als Partyzone diskutiert.

 

In der sich anschließenden Mitgliederversammlung wurden wichtige personelle und organisatorische Entscheidungen getroffen. Insbesondere wurde der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Thomas Mayen, Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, der mehrere Jahrzehnte als Vorstandsmitglied erfolgreich und engagiert gewirkt hat, dankend aus dem Vorstand entlassen sowie sein Nachfolger, Dr. Sebastian Nellesen, Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, als neues Vorstandsmitglied gewählt. Auf die Herbsttagung am 12.09.2025 in Münster sowie eine Online-Wintertagung wurde hingewiesen.

 

Nach der Mittagspause widmete sich Rechtsanwalt Dr. Michael Oerder, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Köln), den komplexen Konflikten zwischen Wohnnutzung und gewerblichen Betrieben in Gemengelagen. Dabei wurden insbesondere verschiedene Lösungsansätze wie Schallschutzmaßnahmen, Konfliktbewältigung durch Gebietssteuerung und das Gemengelagen-Privileg nach Nr. 6.7 TA Lärm diskutiert. Die geplante BauGB-Novelle „Wohnbauturbo“ sieht u.a. vor, dass in begründeten Fällen Abweichungen von der TA Lärm zulässig sind, was signifikante Auswirkungen auf Stadtplanung und Immissionsschutz haben könnte.

 

Im nachfolgenden Beitrag referierte Rechtsanwalt Dr. Christian Uffelmann, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (Hamburg), zum Bestandsschutz unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben. In dem Urteil des BVerwG vom 19.12.2023 (7 C 4.22) wird klargestellt, dass artenschutzrechtliche Zugriffsverbote als dynamische Pflicht auch nach Genehmigungserteilung fortgelten. Es wird ein Stufenverhältnis zur nachträglichen Konfliktbewältigung etabliert: nachträgliche Anordnungen, artenschutzrechtliche Ausnahme und als ultima ratio (Teil-)Aufhebung der Genehmigung. Es wird betont, dass selbst bestandskräftige Vorhaben naturschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen können, zugleich wird jedoch die Bedeutung des Bestandsschutzes und die erforderliche Abwägung zwischen Naturschutz und Betreiberinteressen unterstrichen.

 

Den Abschluss der Veranstaltung bildete der Vortrag von Ministerialdirigent Dr. Benedikt Walker, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) führt zu umfassenden Änderungen im BImSchG, einschließlich Sonderregelungen für IE-Anlagen, neuer Anforderungen an die Umweltleistung und der Verpflichtung zur Festlegung strengst möglicher Emissionsgrenzwerte. Der Umsetzungsprozess umfasst zudem Anpassungen im Wasser- und Bergrecht sowie eine Modernisierung der 4. BImSchV, wobei insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Bereiche wie Bergbau und Elektrolyseure, die Einführung elektronischer Genehmigungsverfahren und erweiterte Veröffentlichungspflichten hervorzuheben sind.

 

Dank der hochkarätigen Referierenden lieferte die Frühjahrstagung auch in diesem Jahr wieder wichtige Impulse für die tägliche Praxis im Verwaltungsrecht. Die rege Beteiligung an den Diskussionen und der fachliche Austausch unter den Teilnehmenden bestätigten den hohen Aktualitäts- und Nutzwert der Veranstaltung.

 

Verfasserin dieses Rückblicks
Eva-Maria Neumann

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