Newsletter Aktuell - NRW: Neustart im kommunalen Vergaberecht - jetzt noch Weichen stellen!
Newsletter Aktuell - NRW: Neustart im kommunalen Vergaberecht - jetzt noch Weichen stellen!
Neustart im kommunalen Vergaberecht NRW: Was ändert sich ab 2026?
Nordrhein-Westfalen leitet ab dem 01.01.2026 einen Paradigmenwechsel im kommunalen Vergaberecht ein. Der neue §75a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) tritt in Kraft und ersetzt das bisher etablierte unterschwellige Vergaberecht.
Was der neue §75a GO NRW für Kommunen bedeutet und warum bis zum 01.01.2026 Handlungsbedarf besteht, erläutern Ihnen unsere Expertinnen und Experten im Vergaberecht, Martin Hahn, Dr. Elmar Loer, Christina Hamacher und Jasha Pelka in unserem Newsletter Aktuell.