Neuaufstellung des Regionalplans Köln - Erneute öffentliche Auslegung/Veröffentlichung des Entwurfs des Regionalplans Köln

Neuaufstellung des Regionalplans Köln - Erneute öffentliche Auslegung/Veröffentlichung des Entwurfs des Regionalplans Köln

Bereits am 10.12.2021 hat der Regionalrat den Planentwurf zum neuen Regionalplan Köln beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Nachdem im Rahmen der 1. Beteiligung im Jahr 2022
ca. 7.000 Anregungen, Bedenken und Hinweise abgegeben worden sind, wurde der Entwurf des Regionalplans Köln noch einmal überarbeitet. Mit Beschluss vom 11.10.2024 hat der Regionalrat daher den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Köln und die Durchführung einer 2. Beteiligung beschlossen.

Diese 2. Beteiligung findet vom

 

15.10.2024 bis einschl. 15.11.2024

 

statt. In diesem Zeitraum haben die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen.

 

Der Regionalplan ist ein Raumordnungsplan für den Bereich der Bezirksregierung Köln. Der Regionalplan legt insbesondere in verbindlicher Weise Ziele der Raumordnung fest, die sowohl bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) als auch bei Außenbereichsvorhaben von großer Relevanz sind. Denn die Aufstellung von Bauleitplänen und die Realisierung von Außenbereichsvorhaben, die gegen Ziele der Raumordnung verstoßen, sind unzulässig.

 

Hinzu kommt, dass weitere Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans Köln, die nicht innerhalb der bis zum 15.11.2024 laufenden Frist abgegeben werden, grundsätzlich ausgeschlossen sind.

 

Vor diesem Hintergrund raten wir betroffenen Grundstückseigentümern und Gemeinden, den Entwurf des Regionalplans Köln, der nebst sämtlichen Planunterlagen im Internet abrufbar ist, zu sichten und zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswertung der Planunterlagen sowie bei der Bewertung, welche Auswirkungen die Planung für Sie haben kann und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bezirksregierung Köln in Form der Abgabe einer Ihre Rechte wahrenden Stellungnahme.

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