Landtag NRW hat Novelle der Bauordnung beschlossen

Landtag NRW hat Novelle der Bauordnung beschlossen

Am 1. Januar 2024 wird die Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft treten. Das hat der Landtag NRW am 25.10.2023 beschlossen. Damit werden wichtige Änderungen umgesetzt.

 

Neben Anpassungen des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung werden insbesondere Änderungen vorgenommen, um den Ausbau erneuerbarer Energien (Windenergie, Solarenergieanlagen, Wärmepumpen) und des benötigten Wohnungsbaus zu beschleunigen. Weitere Neuerungen betreffen Rechtsvorschriften, die zu einer Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren führen sollen. Um das nachhaltige Bauen zu fördern, werden im Abstandsflächenrecht Erleichterungen für nachträgliche Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung an Bestandsgebäuden sowie Änderungen geschaffen, um das „Bauen mit Holz“ genauso wie die „Umbaukultur“ weiter zu fördern: Gestaltung von Gartenflächen, Vermeidung von Schottergärten. Ferner ist ein Ausbau des Mobilfunks geplant. In NRW wird mit der Novelle zudem die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ unter Berücksichtigung von verbraucher- und wettbewerbsschützenden Anforderungen eingeführt.

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