Land NRW gewährt Kostenzuschuss für kommunale Wärmeplanung

Land NRW gewährt Kosten-zuschuss für kommunale Wärme-planung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen durch einen Kostenzuschuss. Das am 20. Dezember 2024 in Kraft tretende Landeswärmeplanungsgesetz sieht dafür einen einwohnerabhängigen Pauschalbetrag für jede Kommune vor. Der Landtag hatte das Gesetz, mit dem auch weitere Details zur Wärmeplanung geregelt werden, bereits Ende November beschlossen.

Das L-WPG regelt unter anderem, dass in Nordrhein-Westfalen die Kommunen in eigener Verantwortung Wärmepläne aufstellen müssen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen konnte dies im Bundes-Wärmeplanungsgesetz noch nicht geregelt werden. Für kleinere Kommunen enthält das L-WPG Regelungen zum vereinfachten Verfahren, bei dem etwa die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Wärmeplanung nur einmal durchgeführt werden muss.

Das Land plant zudem, alle Wärmepläne auf einer zentralen digitalen Plattform durch das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu veröffentlichen. Die Wärmepläne der Kommunen sollen durch das LANUV auch zentral ausgewertet werden, um Umsetzungsmaßnahmen effektiver koordinieren zu können und ein landesweites Monitoring einzuführen.

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