Architektenurheberrecht bei der Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten
Architektenurheberrecht bei der Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten
Energetische Sanierung trifft Architektenurheberrecht Bei der Modernisierung von Bestandsbauten stehen Eigentümer zunehmend im Spannungsfeld zwischen gestalterischen Eingriffen und den Rechten des ursprünglich planenden Architekten. Die Kolumne beleuchtet, wann das Urheberrecht Grenzen setzt – und wann überwiegende Interessen an der baulichen Veränderung Vorrang haben.
Lesen Sie dazu die gesamte Kolumne im Cube Magazin Köln Bonn – Ausgabe 02/25, Seite 43.