Schneller bauen mit dem "Bau-Turbo"?

Schneller bauen mit dem "Bau-Turbo"?

Mit dem neuen § 246e BauGB soll der „Bau-Turbo“ bis 2030 den Wohnungsbau beschleunigen und weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht ermöglichen – bundesweit und ohne zahlenmäßige Begrenzung. Doch kommunale Zustimmung, Baulandmodelle, städtebauliche Verträge und umweltrechtliche Vorgaben könnten das Tempo deutlich drosseln. Ob der Turbo in der Praxis wirklich zündet oder im Verwaltungsverfahren stecken bleibt, wird sich erst noch zeigen.

Lesen Sie die Einschätzung von Dr. Sebastian Wies, LL.B., Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in seiner Kolumne im Cube Magazin (Köln Bonn – Ausgabe 01/26, Seite 39).

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