Der Architekt und das Risiko der verbotenen Rechtsdienstleistung

Der Architekt und das Risiko der verbotenen Rechtsdienstleistung

In ihrer Kolumne erklärt Christina Hamacher, warum die Rolle des Architekten als zentraler Ansprechpartner schnell zu rechtlichen Problemen führen kann. Nach dem RDG ist die Vertragsgestaltung keine Nebenleistung, sondern eine verbotene Rechtsdienstleistung. Aktuelle Urteile zeigen, wie eng die Grenzen gezogen sind – mit gravierenden Konsequenzen für Haftung und Honorare. Lesen Sie, warum die Empfehlung eines Fachanwalts nicht Schwäche, sondern verantwortungsvolles Handeln ist.

Lesen Sie dazu die gesamte Kolumne im Cube Magazin Köln Bonn – Ausgabe 04/25, Seite 58. 

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