Anfang April hat das BMUV zu dem Referentenentwurf eines Klimaanpassungsgesetzes die Anhörung der Länder und Verbände auf den Weg gebracht. Ziel ist es, neben dem Klimaschutz auch die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an den Klimawandel in Deutschland zu verstärken.
Der Entwurf soll einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern schaffen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, dass Einzelmaßnahmen innerhalb der verschiedenen Handlungsfelder koordinierter vorangetrieben werden.
Im nächsten Schritt stehen nun die Auswertung der Ergebnisse der Anhörung sowie die Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung an. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die gesetzlichen Vorgaben bis auf die kommunale Ebene durchgreifen werden.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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