Kein Vorbescheid ohne Prüfung des Rücksichtnahmegebots
Kein Vorbescheid ohne Prüfung des Rücksichtnahmegebots - Beitrag in der Immobilien Zeitung von Dr. Sebastian Wies
Wird mit einer Baubvoranfrage nur angefragt, ob ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach der Art der baulichen Nutzung zulässig ist, muss auch das Einhalten des Rücksichtnahmegebots geprüft werden.
Lesen Sie zum Urteil des OVG Thüringen vom 11.08.2021 , Az. 1 KO 214/19, den Beitrag von Dr. Sebastian Wies in der Immobilien Zeitung Nr. 32/2022 vom 11.08.2022.