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Das Verwaltungsgericht Halle hat in zwei Urteilen vom 24.04.2012 die Anfechtungsklagen der Städte Leipzig und Dessau-Roßlau gegen die vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld erteilte Baugenehmigung für die Umnutzung des bestehenden Einkaufszentrums in Brehna in ein FOC abgewiesen.

Die Besonderheit bestand darin, dass das Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB genehmigt wurde. Nach 5-stündiger Verhandlung verkündete das Verwaltungsgericht noch am Abend das Urteil. Der Entscheidung vorausgegangen waren mehrere Einzelhandelsgutachten zu den Auswirkungen des FOC auf die zentralen Versorgungsbereiche der beiden klagenden Städte (§ 34 Abs. 3 BauGB). Das Verwaltungsgericht bescheinigt dem Gutachter eine nachvollziehbare und belastbare Prognose und folgte im Übrigen der von dem beklagten Landkreis und dem beigeladenen Vorhabenträger vertretenen rechtlichen Argumentation.

Mit der Volage einer schriftlichen Entscheidung wird innerhalb der nächsten 4 Wochen gerechnet.

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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