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Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) verabschiedet, mit dem das Wohnungsaufsichtsgesetz ersetzt und einer umfassenden Neuregelung zugeführt werden soll.

Das Gesetz verfolgt verschiedene Ziele: Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, gegen Problemimmobilien stärker präventiv einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Zudem sollen Gefährdungen, die sich aus der Wohnraumnutzung ergeben, effektiver unterbunden und gewisse Mindestanforderungen an die Unterbringung in Unterkünften durch Maßnahmen der Wohnungsaufsicht ermöglicht werden. Besondere praktische Bedeutung dürften aber die umfassenden Neuregelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum im 3. Teil erlangen: Zum einen sollen insoweit die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden erweitert werden, indem ein Verfahren zur Identifizierung der Anbieter von Wohnraum, der zum Zweck der Fremdenbeherbergung genutzt wird (sog. Wohnraum-Identitätsnummer), eingeführt wird. Zum anderen werden die bislang weitestgehend kommunalen Satzungen vorbehaltenen Regelungen zur Zulässigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum vereinheitlicht und zugleich (v.a. mit Blick auf sog. Kurzzeitvermietungen) verschärft.

Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 01.07.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Wohnungsaufsichtsgesetz vom 10.04.2014 außer Kraft.

Ansprechpartner:

Markus Nettekoven
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-89
E-Mail: m.nettekoven[at]lenz-johlen.de

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