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Neue rechtliche Probleme beim Ausbau von Binnenhäfen Die Entscheidung des VG Köln führt zu rechtlichen Klärungsbedarf für die Planung und den Ausbau von Häfen. Nach einem zehnjährigen Planungsverfahren und einer in der Öffentlichkeit umstrittenen Zulassungsentscheidung der Bezirksregierung Köln hat das VG Köln den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Godorfer Hafens aufgehoben und den sofortigen Baustopp angeordnet. Die Bezirksregierung hatte den gesamten Ausbau des Hafens einschließlich von Lagerflächen, Containerumschlagflächen, Kränen, etc. wasserrechtlich planfestgestellt. Darin sah das VG Köln eine Überschreitung der Kompetenzen der Bezirksregierung, da nur der Gewässerausbau planfestgestellt werden könne. Für den Ausbau weiterer Häfen stellen sich damit bisher unbekannte rechtliche Probleme, die eine sorgfältige Planung und Beratung erfordern.
Dr. Christian Giesecke, LL.M.

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