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vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling am 16.03 und 17.03.2023

 Das Seminar richtet sich an (Neu-)Einsteiger, Quereinsteiger und andere, die bisher nur wenig mit denkmalrechtlichen Fragen befasst waren. Es gibt Ihnen einen Überblick über die Systematik und die inneren Zusammenhänge des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen, erläutert die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe und Grundbegriffe des Gesetzes anhand von Beispielen und der maßgeblichen Rechtsprechung des OVG NRW, erörtert ausführlich die problematischen Fälle, insbesondere bei Erhaltungsmaßnahmen und Erlaubnisverfahren.

Das Seminar vermittelt hierbei auch die Neuerungen, die sich durch die Novellierung des Gesetzes im Jahre 2022 ergeben haben. Die Denkmalschutzgesetze der anderen 15 Bundesländer sind nicht Gegenstand des Seminars; allerdings sind diese in ihren Inhalten und in ihrer Struktur teilweise vergleichbar aufgebaut. Bei der Interessenabwägung im Erlaubnisverfahren gibt es zudem einen einheitlichen bundes- und verfassungsrechtlichen Maßstab, nämlich das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, den das BVerfG und BVerwG in ihren Entscheidungen näher konkretisiert haben und der in allen Bundesländern bei denkmalrechtlichen Entscheidungen zu beachten ist.

Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Seminar einreichen (bitte bis zum 01.03.2023 an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.)

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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