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vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling und Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier am 28.01.2020 in Köln

Kaum ein Vorhaben kommt in der Praxis ohne eine Ausnahme oder Befreiung aus. Die vom Bauherrn gewünschten Abweichungen sind überaus vielfältig: Sie können die Art der baulichen Nutzung betreffen, aber in gleicher Weise auch das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Bauweise. Neben diesen planungsrechtlichen Abweichungen geht es im Genehmigungsverfahren auch um Abweichungen nach der Landesbauordnung.Die Rechtsanwendung der maßgeblichen Vorschriften erweist sich mit Blick auf die unbestimmten Rechtsbegriffe, den Ermessensspielraum und schließlich auch den Nachbarschutz nicht selten als unsicher.

Die Referenten behandeln an Hand der einschlägigen Rechtsprechung insbesondere folgende Themen:
• Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit den normierten Abweichungstatbeständen? Welche Unterschiede bestehen zwischen Ausnahmen, Befreiungen und sonstigen Abweichungen?
• Wann sind Grundzüge der Planung berührt?
• Welche Gründe des Wohls der Allgemeinheit können eine Befreiung erfordern?
• Welche Abweichung ist städtebaulich vertretbar? Wann führt die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte?
• Welche Bedeutung kommt den nachbarlichen Belangen zu? Welche Anfechtungsmöglichkeiten bestehen für den Nachbarn?
• Welche Rechte und Pflichten kommen der Gemeinde bei der Erteilung von Abweichungen zu? Wann darf das gemeindliche Einvernehmen versagt werden?

 Ansprechpartner: 

alexander beutling grDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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