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vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 13.02.2020 in Münster

§ 34 BauGB ist eine zentrale Norm des Bauplanungsrechts, insbesondere weil zahlreiche Bebauungspläne unwirksam sind und dann eine Beurteilung nach § 34 BauGB "wieder auflebt“. Die Schwierigkeit bei der Anwendung der Vorschrift liegt in der Praxis darin, dass die Rechtsprechung keinen klaren Rahmen vorgibt.

Das Seminar soll durch zahlreiche Fallbeispiele (insbesondere anhand von Luftbildern) helfen, in der Praxis eine rechtssichere Beurteilung vornehmen zu können. Anhand von Praxisfällen wird dargelegt, welche Umgebungsbebauung tatsächlich die "nähere Umgebung prägt“ (Fremdkörper, Ausreißer, illegale Nutzungen etc.), wann es zulässig ist, den vorhandenen Rahmen zu überschreiten bzw. wann Einzelhandelsansiedlungen aufgrund von schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche unzulässig sind. Im Hinblick auf vermehrt vorkommenden Nachbarklagen ist es zudem wichtig, diejenigen Kriterien des § 34 BauGB herauszuarbeiten, die auch dem Nachbarschutz dienen. Hierzu zählen u. a. der Gebietserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot und die Doppelhausrechtsprechung.

Hinweis: weiterer Veranstaltungstermin am 12.05.2020 in Bergisch Gladbach

Ansprechpartner:

Markus JohlenDr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

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