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Ministerin Ursula Heinen-Esser: Der Bezirksregierung und der Stadt Bonn ist es gelungen, wirksame Maßnahmen festzulegen, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einzuhalten

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Bonn und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Bonn geeinigt.

„Nach der gestern verkündeten Einigung über die Luftreinhalteplanung Dortmund freue ich mich, dass wir uns auch in Bonn auf einen Vergleich einigen konnten. Auch dieser Vergleich zeigt, dass wir es mit unseren Maßnahmen schaffen, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten. Das ist ein Erfolg für unser Land. Mit der erreichten Vereinbarung bin ich sehr zufrieden", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Sie bedankte sich beim OVG Münster für die konstruktiv geführte Verhandlung, die dazu beigetragen habe, dass angemessene Lösungen zur Einhaltung der Luftgrenzwerte erreicht werden konnten.

Die nächsten Vergleichsgespräche vor dem OVG Münster finden am 11. Februar zu den Luftreinhalteplänen Wuppertal und Hagen und am 12. Februar zu den Luftreinhalteplänen Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Paderborn, Düren und Bochum statt.

Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung Köln und der Stadt Bonn hervor: „Auch das Beispiel Bonn zeigt, dass große Anstrengungen im ÖPNV einschließlich einer umfassenden Nachrüstung und Erneuerung der Busflotten sowie die Förderung des Radverkehrs zielführend sind. Hier ist die Stadt Bonn Vorbild für andere Kommunen."

Regierungspräsidentin Gisela Walsken: „Wir freuen uns, dass der juristische Streit beigelegt ist und Klarheit herrscht. Die Vergleichsgespräche haben gezeigt, dass Land und Stadt parallel zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen die richtigen Maßnahmen entwickelt und in den Luftreinhalteplan aufgenommen haben. Die Bezirksregierung Köln und die Stadt Bonn haben den Zeitraum während der Aufstellung des Plans genutzt, um effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg zu bringen. Die vorliegenden vorläufigen Werte an den Messstellen zeigen, dass die Maßnahmen wirken und die Belastungen sinken. Bei konsequenter Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird der Jahresgrenzwert des laufenden Jahres an allen Stellen im Stadtgebiet von Bonn eingehalten."

„Der geschlossene Vergleich ist eine gute Nachricht für die Stadt Bonn“, sagte Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Stadt Bonn. „Wir sind sehr zufrieden, dass sich unsere Anstrengungen für bessere Luftqualität positiv auswirken und wir Fahrverbote vermeiden konnten. Bonn wird den Weg, die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad attraktiver zu machen, fortsetzen.“

Dass die bereits ergriffenen Maßnahmen wirken, zeigen die vorliegenden NO2-Messwerte des Landesumweltamtes. So sind an allen Landesmessstellen in der Stadt Bonn die Messwerte rückläufig. Die bisher vorliegenden Werte der Reuterstraße als letzter verbliebener Überschreitungsstelle deuten auf eine vermutlich nur noch minimale Überschreitung des Jahresgrenzwertes für 2019 hin und stehen damit in Übereinstimmung mit den Prognosen des Luftreinhalteplans. Aufgrund der anhaltend rückläufigen Messwerte ist davon auszugehen, dass der Grenzwert im laufenden Jahr an allen Stellen im Stadtgebiet eingehalten wird.

Eckpunkte des Vergleichs
Der im Vergleichsgespräch am 14. Januar 2020 vor dem OVG Münster ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:

  • Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Bonn ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das überwiegend bereits in die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn vom August 2019 aufgenommen worden ist, zum Teil aber auch darüber hinaus geht. Der Luftreinhalteplan wird entsprechend fortgeschrieben.
  • Bei der Umrüstung der Busse der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB) befindet sich die im Plan festgelegte Umrüstung aller älteren Busse auf der Zielgeraden; die letzten Busse werden zurzeit mit Filtern nachgerüstet. Auch beim Fuhrpark der Stadt Bonn werden bei entsprechender Förderfähigkeit für weitere kommunale Fahrzeuge Nachrüstungen vorgenommen. Die weitere Beschaffung von E-Fahrzeugen ist vorgesehen.
  • Weitere vereinbarte Maßnahmen betreffen die Verbesserung des ÖPNV-Angebots durch Taktverdichtungen, Angebotsverbesserungen und Fahrkartenvergünstigungen vor allem mit Mitteln aus dem Programm Lead City (Modellstadt Bonn). Alle Beteiligten des Vergleichs setzen sich dafür ein, dass Bonn auch künftig Bundesmittel für Ticketvergünstigungen erhält.
  • Die Nutzung der kommunalen Verkehrssysteme wird zudem insbesondere durch verschiedene Digitalisierungsmaßnahmen zur besseren Nutzung der Angebote und Vermeidung unnötiger Parksuchverkehre sowie Digitalisierung beim kommunalen Verkehrsunternehmen Stadtwerke Bonn erleichtert.
  • Dem Ziel der Erleichterung des Umstiegs auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel dient auch die Einrichtung von zahlreichen so genannten Mobilstationen, gefördert aus Mitteln des Landes für eine emissionsfreie Innenstadt.
  • Zur Verbesserung des Radverkehrs werden unter anderem mehrere Radpendlerrouten eingerichtet oder ausgebaut. 900 Mietfahrräder stehen bereits seit Herbst 2018 zur Verfügung.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt des Vergleichs ist das so genannte Entlastungspaket Reuterstraße. Es besteht aus einer Verkehrslenkung auf den Autobahnen zur Entlastung der Reuterstraße, Tempo 30 auf der Reuterstraße und der Vorbereitung einer Pförtnerung im Bereich der AS Poppelsdorf der Reuterstraße.
  • Tempo 30 ist von der Stadt Bonn auf Teilen der Reuterstraße bereits angeordnet und ausgeschildert; die Beschilderung wird Richtung Autobahnanschluss weitergeführt. Insbesondere in der Einführungsphase wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung intensiv überwacht.
  • Die Änderung der Beschilderung auf der Autobahn selbst zur Lenkung des Zielverkehrs Richtung Bad Godesberg über die Nordbrücke befindet sich in der Umsetzung und soll Ende Februar abgeschlossen sein.
  • Verschiedene Varianten einer verkehrssicheren Pförtnerung am Beginn der Reuterstraße werden zurzeit mittels eines Gutachtens ermittelt. Sollten die Messwerte auf der Reuterstraße im Sommer noch über dem Grenzwert liegen, wird gegebenenfalls mit einer Pförtnerung, deren Ausgestaltung im Gutachten geklärt wird, kurzfristig nachgesteuert.
  • Falls nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an der Messstelle an der Reuterstraße weiterhin überschritten werden sollte, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf einen weiteren Streckenabschnitt der Reuterstraße ausgeweitet und eine Pförtnerung des Verkehrs nach den Ergebnissen des Gutachtens mit möglichst hoher Wirksamkeit und unter Beachtung der Verkehrssicherheit auf der Autobahn in Angriff genommen.
  • Sollten die Grenzwerte für NO2 an der Messstelle an der Reuterstraße auch bis zum 30. Juni 2021 wider Erwarten nicht eingehalten werden, setzen sich das Land Nordrhein-Westfalen und die DUH kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenz-werte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, wird eine noch zu benennende "Schiedsstelle" eingeschaltet.

Weitere Informationen:

Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der Pressemitteilung des OVG Münster vom 23.01.2020 hier abrufbar.
[https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/03_200123/index.php 

Aktenzeichen: 8 A 4774/18.AK (I. Instanz: VG Köln 13 K 6682/15)

    Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2020

     Ihre Ansprechpartnerin:

    Dr Inga Schwertner

    Dr. Inga Schwertner
    Fachanwältin für Verwaltungsrecht
    Telefon: 0221-973002-18
    E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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