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Ministerin Ursula Heinen-Esser: Bezirksregierung und Stadt Dortmund legen wirksame verkehrslenkende Maßnahmen fest, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einzuhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Dortmund und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Dortmund geeinigt. „Der Vergleich mit der DUH zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Dortmund ist ein Erfolg. Ich bin mit der erreichten Vereinbarung sehr zufrieden. Der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund ist es gelungen, wirksame verkehrslenkende Maßnahmen festzulegen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, ohne dass es in Dortmund zu Fahrverboten kommt“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Die Ministerin begrüßt, dass Einigkeit über das von der Stadt Dortmund und dem Land vorgeschlagene ambitionierte Maßnahmenbündel erzielt wurde und damit eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität erreicht werden kann.

„Die Verhandlungen mit der DUH zu Dortmund waren ebenso konstruktiv wie die Verhandlungen zu Essen Ende vergangenen Jahres. Wir sind auf einem guten Weg“, sagte Ministerin Heinen-Esser. Erneut habe das Gericht mit seiner vermittelnden Rolle die Grundlage für angemessene Lösungen gelegt, um das gemeinsame Ziel der Grenzwerteinhaltung zu erreichen.

Die nächsten Vergleichsgespräche vor dem OVG finden am 11. Februar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Wuppertal und Hagen und am 12. Februar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Paderborn, Düren und Bochum statt.

Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung und der Stadt Dortmund hervor. „Dortmund hat sich intensiv mit verkehrslenkenden und verkehrsreduzierenden Maßnahmen befasst. Neben Änderungen in der Steuerung der Lichtsignalanlagen und der Einführung von Tempo 30 auf den Hauptbelastungsachsen Brackeler Straße und Ruhrallee wird auf der Brackeler Straße eine Umweltspur eingeführt. Die Wirkung der Maßnahmen wird fortlaufend evaluiert. Der Pkw-Verkehr auf der Ruhrallee in Richtung Innenstadt soll unter anderem durch das Angebot von Park & Ride Parkplätzen reduziert werden“, sagte die Ministerin.

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel: „Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss wird eine langwierige juristische Auseinandersetzung vermieden. Die vereinbarten Maßnahmen können zügig in die Fortschreibung des Dortmunder Luftreinhalteplanes einbezogen und umgesetzt werden. Das ist im Interesse aller Beteiligten. Nur so kann eine möglichst schnelle Verbesserung der Luftqualität erzielt werden.“

Es ist eine gute Nachricht, dass es zu einer gemeinsamen Sichtweise gekommen ist“, wertete Oberbürgermeister Ullrich Sierau das nun vorliegende Ergebnis. „Es gibt jetzt eine Reihe von Maßnahmen, an denen wir konsequent arbeiten, und die wir auch weiter entwickeln werden. Wenn die Werte sich nicht positiv entwickeln, werden wir im Laufe des Jahres nachsteuern“, sagte der Oberbürgermeister. „Wir wollen das Ergebnis dieses Vergleichs leben, denn wir haben ein großes Eigeninteresse am Erfolg dieser Maßnahmen. Und wir meinen es ernst: Unsere Luftwerte sollen nicht nur an den Messpunkten, sondern überall in der Stadt besser werden.“

Die Eckpunkte des Vergleichs
Der im Vergleichsgespräch am 14. Januar 2020 vor dem OVG Münster und in den Tagen danach ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:

  • Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Dortmund ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Der wichtigste Punkt betrifft Steuerungen der Lichtsignalanlagen und Tempo-30-Regelungen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee. Auf der  Brackeler Straße wird zudem eine Umweltspur eingerichtet. Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Ausweitung des Lkw-Verbots auf dem Rheinlanddamm, ein verbessertes Parkraummanagement, die Optimierung des Park & Ride-Systems und der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.
  •  Falls wider Erwarten nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an einzelnen Messstellen weiterhin überschritten wird, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende konkret festgelegte Maßnahmen in Kraft. Diese im Sinne einer Auffanglösung vorsorglich benannten Maßnahmen werden ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Das sind eine erweiterte Ampelsteuerung an der Brackeler Straße und der Ruhrallee sowie eine nochmalige Ausweitung des Lkw-Verbots am Rheinlanddamm.
  • Sollten die Grenzwerte für NO2 an einzelnen Messstellen trotz dieser Anstrengungen auch bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten werden, setzen sich DUH und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, wird eine noch zu benennende „Schiedsstelle" eingeschaltet.

    Weitere Informationen
    Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der Pressemitteilung des OVG Münster vom 22.01.2020 abrufbar
    [https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/02_200122/index.php]

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2020

 Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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