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Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass diese ein Weltraumgesetz auf den Weg bringen wollen, um Investitions- und Rechtssicherheit für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten zu schaffen. Beabsichtigt ist derzeit die Vorlage zumindest von Eckpunkten zu einem solchen Entwurf für das kommende Jahr.

Rechtlicher Hintergrund für ein solches Gesetz ist insbesondere Art. VI S. 2 des Weltraumvertrages. Hierin ist geregelt, dass Tätigkeiten nicht-staatlicher Rechtsträger im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper der Genehmigung und ständigen Aufsicht durch den zuständigen Vertragsstaat bedürfe.
In Österreich existiert bereits ein Weltraumgesetz. Geregelt sind dort insbesondere die Etablierung eines verpflichtenden Genehmigungsverfahrens für Weltraumaktivitäten, Widerruf und Abänderung der Genehmigung, Betreiberwechsel, Haftung des Betreibers und Strafbestimmungen.
Mit einem nationalen Weltraumgesetz würden demgemäß auf nationaler Ebene die rechtlichen Grundlagen für die nicht-staatliche Tätigkeit geschaffen bzw. konkretisiert.

 Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

 

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