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Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.11.2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn nimmt die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wie folgt Stellung:
"Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln. Die Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung wurde nicht ausreichend dargelegt. Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen. Parallel arbeitet die Bezirksregierung mit Hochdruck an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans."

Nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes sind die zuständigen Bezirksregierungen angehalten, alle Maßnahmen und Potenziale zu prüfen und auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote. Diese können unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nur die Ultima Ratio sein.

"Insbesondere die konsequente Umsetzung der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen wäre aus Sicht des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zur schnelleren Erreichung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten - und verhältnismäßiger als Fahrverbote wäre sie allemal", so Heinen-Esser. Hier ist der Bund gefordert, umgehend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachrüstung zu schaffen.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2018

Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

 

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