Sowohl bei der Weser als auch bei der Elbe hatten Umweltschutzverbände gegen weiteres Ausbaggern geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit Urteil vom 1.07.2015 (Az. C-461.13) entschieden, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie einer weiteren Ausbaggerung der Weser entgegensteht. Auch für die Hamburger Pläne zur Vertiefung der Elbe für große Containerschiffe ist dieses Urteil von großer Bedeutung. Nach dem Urteil des EuGH müssen solche Bauvorhaben grundsätzlich verboten werden, wenn sie zu einer Verschlechterung des Wasserzustandes führen und "keine Ausnahmeregelung greift".

Mit seiner Entscheidung stärkt der EuGH die EU-Wasserrahmenrichtlinie erheblich. Die Richtlinie schreibt vor, dass sich die Wasserqualität der europäischen Gewässer nicht verschlechtern darf. Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) hatte im Fall der Weser geklagt, weil die geplante Vertiefung auf bis zu 13,60 m unter den Fluss negative Auswirkungen auf die Wasserqualität, das Ufer sowie bestimmte Vogel- und Fischarten habe. Schiffahrt und Wirtschaft fordern die Vertiefung, damit die Häfen konkurrenzfähig bleiben.

Nach Ansicht des führenden deutschen Experten für Wasserrecht, Prof. Michael Reinhardt, wird das EuGH-Urteil die Vertiefung von Weser und Elbe eher erleichtern als erschweren. "Der EuGH hat ein sehr pragmatisches Urteil gesprochen und damit einen Webfehler des eurropäischen Wasserrechtsausgeglichen" sagte Reinhardt, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, am Mittwoch der Deutschen Presseagentur in Hamburg. Der EuGH sei nicht der strengen Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie von EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen gefolgt, sondern habe das Verschlechterungsverbot abgemildert. Nun kann sich ein Gewässer innerhalb einer Güteklasse verschlechtern, sofern es die Klasse hält, ohne dass ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie vorliegt. Zuvor hätten auch geringfügige Verschlechterungen gegen die Richtlinie verstoßen und damit nahezu jegliche Nutzung von Gewässern in Europa erschwert.

Lesen Sie hier das Urteil im Volltext und die Pressemitteilung des EuGH.

Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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