header bundesverfassungsgericht

In der Zeit vom 07.11.2013 bis zum 06.12.2013 findet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mudersbach-Eiserfeld statt.

Der Neubau der beiden Höchstspannungsfreileitungen soll in der vorgelegten Planung weitestgehend in den vorhandenen Trassenräumen bestehender 110-kV und 120-kV-Freileitungen erfolgen, die aufgrund des Alters im Zuge der Maßnahmen zurück gebaut werden sollen. Die Stromkreise der zu demontierenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen sollen künftig auf den neuen Mastgestängen mitgeführt werden. Der rheinland-pfälzische Abschnitt der Antragstrasse liegt im Landkreis Altenkirchen und betrifft das Gebiet der Verbandsgemeinde Kirchen, der Verbandsgemeinde Betzdorf sowie der verbandsfreien Stadt Herdorf.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 20.12.2013 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, was zur Folge hat, dass insoweit keine klagefähige Rechtsposition gegen den Plan mehr besteht.

 

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Back to top

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.