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Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich EEWärmeG beschossen, das umfangreiche Verpflichtungen für Bauvorhaben enthält und am 1.1.2009 in Kraft tritt. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist der Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor. Zu diesem Zweck müssen Eigentümer neu zu errichtender Gebäude zukünftig regenerative Wärmequellen (Sonnen-energie, Erd- und Umweltwärme sowie Biomasse) nutzen.
Anstelle des Einsatzes erneuerbarer Energien können Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden wie die Nutzung von Abwärme, die Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, der Anschluss an ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, das anteilig aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird oder die verbesserte Dämmung des Gebäudes. Führen Maßnahmen im Einzelfall zu einer unbilligen Härte, kann die zuständige Landesbehörde von der Nutzungspflicht befreien.
Das Gesetz wird am 01.01.2009 in Kraft treten und gilt für alle Gebäude, die nach diesem Datum errichtet werden. Eine Übergangsvorschrift gilt für solche Gebäude, für die der Bau-antrag vor dem 01.01.2009 eingereicht worden ist.

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